Arbeitsrecht: „Blöde Kuh“ rechtfertigt fristlose Kündigung
Beleidigungen unter Kollegen/Kolleginnen, wie beispielsweise „blöde Kuh“ und „dreckige Diebin“, stellen sich als Beleidigungen und im Fall der Wahrheitswidrigkeit als Verleumdungen dar, die der Arbeitgeber nicht dulden muss. Sie stellen Störungen des Betriebsfriedens dar und rechtfertigen somit eine fristlose Kündigung.
Je schwerwiegender und wahrheitswidriger Beleidigungen und Bezichtigungen sind, so zweifelsloser sind fristlose Kündigungen daraufhin gerechtfertigt und sind vorangegebene Abmahnungen entbehrlich.