Arbeitsrecht: Falsche Überstundenanzahl rechtfertigt fristlose Kündigung
Verstößt ein Arbeitnehmer vorsätzlich gegen seine Verpflichtung, die geleistete Arbeit konkret zu dokumentieren, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
Es geht dabei nicht um die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens des Arbeitnehmers. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer das Vertrauen des Arbeitgebers, die Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, missbraucht hat. Insofern löst der Arbeitnehmer einen schweren Vertrauensbruch aus.