Laden...

 

Steuerrecht: Durch Entfernungspauschale wird beim Werbungskostenabzug eine tägliche Hin- und Rückfahrt abgegolten

Steuerrecht: Durch Entfernungspauschale wird beim Werbungskostenabzug eine tägliche Hin- und Rückfahrt abgegolten

In der Einkommensteuererklärung können Nichtselbstständige Werbungskosten für die Fahrten zwischen Wohnung und der Tätigkeitsstätte zum Abzug bringen. Bei einer solchen Entfernungspauschale wird angenommen, dass der Steuerpflichtige an einem Arbeitstag den Weg von der Wohnung zur Tätigkeitsstätte und von dort wieder zurück zu seiner Wohnung zurücklegt.

Unterbleibt jedoch die Rückfahrt am gleichen Tag so kann steuerlich nur die Hälfte der Entfernungspauschale je Entfernungskilometer als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Jetzt beraten lassen! Tel. 05221 - 16480 zurück zur Übersicht