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Trunkenheit auf dem E-Scooter: Risiko für Führerscheinentzug

Trunkenheit auf dem E-Scooter: Risiko für Führerscheinentzug

Das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich des Entzugs der Fahrerlaubnis. Dies spiegelt die allgemeine Rechtsauffassung wider, dass Personen, die unter Alkoholeinfluss einen E-Scooter führen, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden.

Ein Urteil des OLG Frankfurt am Main im Mai 2023 verdeutlicht diese Haltung. In diesem Fall wurde festgestellt, dass ein betrunkener E-Scooter-Fahrer ebenso gefährlich für die öffentliche Sicherheit ist wie ein betrunkener Autofahrer. In dem spezifischen Fall hatte der E-Scooter-Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,64 Promille, was zu seiner Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, einer Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis führte.

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