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Teilgebiet des Zivilrechts / Vormundschaft / Pflegschaft und rechtliche Betreuung

Fachanwalt für Familienrecht

Das Familienrecht zeichnet sich durch die Besonderheiten eines jeden Einzelfalles aus, setzt es doch genau dort an, wo sich ehemals nahe stehende Personen eingestehen, dass ihre Ehe gescheitert ist und klare Verhältnisse in Sachen Sorgerecht und Besitz geschaffen werden müssen. Die Entscheidungen des Familiengerichts haben somit natürlich fundamentalen Einfluss auf Gegenwart und Zukunft aller Beteiligten.

Gerade Unterhaltsfragen beinhalten ein besonders hohen Konfliktpotential, geht es doch allzu oft um Ansprüche leiblicher Kinder. Erst nach Klärung dieser Ansprüche geht es an die Situation der ehemaligen Ehepartner. Existentielle Fragen wie „Wie viel Geld bleibt mir überhaupt noch zum Leben?“ oder Fragen um die Höhe von Ansprüchen kommen auf. Auch wenn es kurz vor der Hochzeit schönere Dinge zu besprechen gibt, so ist die Diskussion um das Für und Wider eines Ehevertrags, in vielen Fällen durchaus angebracht.

Als Fachanwalt für Familienrecht biete ich Ihnen als Klienten die Sicherheit, einen Juristen anzutreffen, der nicht nur über allgemeine Rechtskenntnisse verfügt, sondern sich ganz speziell auf dem Gebiet des Familienrechts auskennt. Die Tatsache, dass jeder Bewerber um einen Fachanwaltstitel der Rechtsanwaltskammer eine in der Fachanwaltsordnung festgesetzte Zahl von bereits bearbeiteten Mandaten auf dem Spezialgebiet des Familienrechts nachweisen muss, bewahrt Sie davor, sich einem Berufsanfänger oder nicht-spezialisierten Anwalt anzuvertrauen.

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