Ferienumgang bei negativer Beeinflussung des Kindes
Trotz Bedenken eines getrenntlebenden Elternteils, dass der Umgang des anderen Elternteils mit dem gemeinsamen Kind zu negativen Einflussnahmen führt, ist eine Verkürzung des Ferienumganges nicht gerechtfertigt. Die Verkürzung unterbindet nicht die Möglichkeit der negativen Beeinflussung des Kindes. Der Umgang in der Ferienzeit soll also nicht quantitativ beschränkt werden.
Eine hälftige Aufteilung in den Ferienzeiten bleibt stattdessen zwischen den Kindeseltern geboten. Bei Sorgen über eine mögliche Beeinflussung sind entsprechende Auflagen zu erwirken.