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Planschbecken und Pools nicht sorglos aufstellen

Planschbecken und Pools nicht sorglos aufstellen

Ein sonniger Sommer ohne eine Urlaubsreise lässt es nachvollziehbar werden, dass Eltern für ihre Kinder auf Terrassen, Balkone oder Gärten Planschbecken oder mobile Pools aufstellen. Diese gelten als Spielgeräte und sind genehmigungsfrei, aber dennoch muss darauf geachtet werden, dass Nachbarn durch herumspritzendes Wasser und/oder zu lautes Toben nicht beeinträchtigt werden oder der Mieter damit die übrige Gartennutzung beeinträchtigt. Regelungen dazu könnten in einem Mietvertrag oder der Hausordnung gefunden werden. Aber ein Pool darf natürlich nicht die Traglast eines Balkons überschreiten oder Spritz-/Überlaufwasser eine Bausubstanz beschädigen.

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