Reparaturkosten am gemeinsamen Haus sind zu teilen
Ist beispielsweise die Dachsanierung eines gemeinsamen Hauses von getrennt lebenden Eheleuten notwendig, so kann ein Ehegatte ohne Zustimmung des Anderen die Arbeiten dazu in Auftrag geben und sodann die dadurch entstandenen Kosten vom Anderen entsprechend seines Anteils ersetzt verlangen.
Auf die Zustimmung des Ehegatten, der nicht das gemeinsame Haus bewohnt, kann es deshalb nicht ankommen, wenn umfangreiche Schäden am Haus zu beseitigen sind und sogar Folgeschäden erwarten werden müssen. Der das gemeinsame Haus nutzende Ehegatte hat dann einen Anspruch auf Erstattung der hälftigen Kosten für die notwendige Reparatur, um die Substanz des Hauses oder den Wert zu erhalten.