Teil des Abgabenrechts / Steuerverwaltung / Finanzgerichtsbarkeit / Rechtsnormen
Als Fachanwalt für Steuerrecht unterstütze ich Sie unter anderem wenn Sie ein
Unternehmen gründen wollen und sich noch nicht mit den Gepflogenheiten der
Gewerbesteuer auskennen. Als Unternehmer oder Unternehmerin werden Sie immer
wieder Kontakt mit dem Finanzamt haben. Eine fundierte Rechtsberatung kann,
insbesondere in der Anfangszeit, helfen typische Fehler zu vermeiden und auch
individuelle Fragen klären helfen, die sich vielleicht erst im Laufe der Existenzgründung
stellen. Ihre Fragen sind uns wichtig, schließlich geht es um Ihre Existenz.
Aber auch Privatpersonen stehe ich in steuerrechtlichen Fragen gerne zur Seite, zum
Beispiel bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer, wenn Sie ein Grundstück
erwerben. Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Bundesländern
zu, die auch den Steuersatz festlegen. Dieser Satz ist in den verschiedenen
Bundesländern unterschiedlich hoch, als Bemessungsgrundlage dient hierbei nicht nur
der Kaufpreis, sondern auch übernommene sonstige Leistungen oder dem Verkäufer
vorbehaltene Nutzungen des Grundstückes.
Gern bewahren wir Sie auch davor zu viel zu zahlen: Bestimmte Vorgänge sind nämlich
von der Besteuerung ausgenommen, z. B. wenn Grundstücke durch Erbschaft oder
Schenkung übergehen oder an den Ehegatten bzw. Lebenspartner verkauft werden.