Individualarbeitsrecht / Kollektivarbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist es meine Aufgabe, die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und auch anderen Beteiligten wie beispielsweise dem Betriebsrat zu regeln. Das Arbeitsrecht stellt einen Teil der Rechtsordnung mit ganz besonderer Bedeutung und entsprechend hohem Konfliktpotential dar. Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber in zwei wichtigen Punkten unterlegen.
So ist der Arbeitgeber im Regelfall stärker von seinem Einkommen abhängig als der Arbeitgeber von der Beschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers, so dass der Arbeitgeber viele der vertraglichen Bedingungen diktieren und zu seinen eigenen Gunsten optimieren kann. Außerdem müssen Arbeitnehmer sich den betrieblichen Vorgaben des Arbeitgebers fügen, so dass der Arbeitgeber nicht nur vertraglich auf sicherem Boden steht, sondern auch bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses eine gute Position inne hat.
Das Arbeitsrecht dient also in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers vor unfairen Bedingungen und hilft inner- wie überbetrieblichen Interessenvertretungen bei der Einflussnahme auf die Vertrags- und Arbeitsbedingungen. Im Besonderen gilt die Wahrung der wichtigsten Vorschriften im Arbeitsrecht. Dazu zählen Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeldfortzahlungsgesetz, Familienschutz in Elternzeit, Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifrecht.
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